Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

 

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von X-Volution (Björn Fischer) gegenüber dem im Vertrag genannten Auftraggeber. An Verbraucher erfolgt kein Verkauf. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Unterzeichnung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichenden Vorschriften des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese werden von uns nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und den Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Urmitz.

 

 

§ 2 Auftragsbestätigung und Vertragsschluss

 

(1) Wir bieten unseren Auftraggebern auf www.x-volution.de die Möglichkeit, Plugins, Module und Templates für den JTL Shop zu kaufen. Ebenso bieten wir hier Dienstleistungen und Hostingpakete zu Festpreisen an.

(2) Der Vertrag über die bestellten digitalen Waren oder Dienstleistungen kommt erst durch eine Auftragsbestätigung bzw. Vertragsunterzeichnung zustande, die wir nach der Bestellung per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail Adresse senden. 

(3) Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde. In diesem Fall werden wir den Auftraggeber per E-Mail von der Auftragsablehnung informieren.

 

 

§ 3 Angebote und Auftragserteilung

 

(1) Ohne anders lautende Angaben sind Angebote 1 Monat gültig. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der derzeitig festgelegten Deutschen Umsatzsteuer.

(2) Der Auftrag gilt mit Unterzeichnung oder Bestellung des Auftraggebers als erteilt. Bei der Darstellung der Produkte, sowie Services von X-Volution handelt es sich um unverbindliche Aufforderungen zur Bestellung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn X-Volution den Vertragsabschluss bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. 

(3) X-Volution ist berechtigt, die Bestellung abzulehnen.

 

 

§ 4 Preise und Lieferung

 

(1) Die Lieferung der Waren erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, auf den Internet-Seiten angegebenen Preisen bzw. zum angegebenen Stundensatz, der vertraglich vereinbart wurde. Die angegeben Preise sind, wenn nicht anders angegeben netto zzgl. der derzeitig festgelegten deutschen Umsatzsteuer.

(2) Der Versand der digitalen Waren oder Freischaltung des Kundenkontos für Webhostingpakete durch uns erfolgt nach Zahlung der Rechnungssumme des Auftraggebers.

(3) Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Auftraggeber in vollem Umfang zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. Wir werden eventuell angefallene Bankgebühren an den Auftraggeber weiterberechnen.

(4) Der Versand der Waren durch uns erfolgt schnellstmöglich nach Zahlungseingang. Von uns angegebene Liefertermine sind dabei unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail verbindlich zugesagt wurden. Lieferverzug durch uns berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Lieferverzug wurde durch uns mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.

(5) Sofern der Auftraggeber eine individuelle Programmierung oder Entwicklung in Auftrag gegeben hat, gilt der Auftrag als abgeschlossen, sobald der Auftraggeber die vollständige Zahlung veranlasst hat. X-Volution garantiert ab diesem Zeitpunkt eine kostenfreie Fehlerbehebung für die folgenden 6 Monate. 

 

 

§ 5 Erwerb einer Plugin oder Template Lizenz

 

(1) Plugins oder Templates aus unserem Webshop unterliegen der Nutzungslizenz. 

(2) X-Volution gewährleistet für die zum Kaufzeitpunkt aktuelle JTL-Shop Version einen reibungslosen Betrieb.

(3) Das Plugin oder das Template deaktiviert sich nach überschreiten der bestellten Lizenzdauer selbstständig. Vor Ablauf der Lizenz wird der Auftraggeber per E-Mail hierüber automatisch in Kenntnis gesetzt.

(4) der Auftraggeber hat innerhalb seines aktiven Lizenzzeitraumes die Möglichkeit, jederzeit zur Verfügung gestellte Updates zu installieren. Die Updates werden über das Lizenzdashboard des jeweiligen Plugins/Templates angekündigt.

(5) Die Lizenz ist einer Domain gebunden, die der Auftraggeber bei Bestellung festlegt. Eine Änderung der Domain liegt im Ermessen von X-Volution.

(6) Der reibungslose Betrieb des Plugins oder Templates wird immer nur für die im Produkt dargestellte Hauptversionsnummer gewährleistet.

(7) Sofern der Auftraggeber das Plugin oder das Template fehlerhaft konfiguriert, kann X-Volution hierfür nicht in die Haftung genommen werden.

(8) Für kostenfreie Plugins oder Templates von X-Volution ist die Haftung auf das arglistige Verschweigen von Mängeln beschränkt. Der Shopbetreiber betreibt die Software eigenverantworlich.


§ 6 Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Die von X-Volution in Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit einzig für den Auftraggeber geschaffenen oder mitgeschaffenen Arbeitsresultate (Texte, Grafiken, Computerprogramme, Konzepte, Bilder, Töne, Animationen, Quellcodes usw.) einschließlich der daran bestehenden Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte (Patente, Muster und Modelle, Kennzeichen usw.) gehören ausschließlich dem Auftraggeber, welcher frei über deren Verwendung entscheiden kann. Die Rechtsübertragung erfolgt für die gesamte Dauer der jeweiligen Schutzfrist einschließlich allfälliger Verlängerungen derselben, für das gesamte Universum sowie für alle heute bekannten und noch zu entwickelnden Nutzungsarten. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, die Arbeitsresultate zu nutzen, zu bearbeiten, mit anderen Erzeugnissen zu verbinden oder sie Dritten zur Nutzung zu überlassen. X-Volution verzichtet auf die Ausübung von Urheberpersönlichkeitsrechten, insbesondere das Recht zur Urheberbezeichnung.

 
(2) X-Volution ist verpflichtet, bei seiner Tätigkeit das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und dieses nicht zu verletzen. Verwendet X-Volution bei der Schaffung von Arbeitsresultaten bestehende Werke firmenfremder Dritter, (Bilder, Texte, Grafiken, Animationen, Ton- und Filmaufnahmen, Quellcodes usw.), ist er dafür verantwortlich, dem Auftraggeber oder dem Kunden des Auftraggebers die erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen. Diese Verpflichtung gilt einzig dann nicht, wenn das zu bearbeitende Material vom Kunden oder von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.



§ 7 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Haftung

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von uns; auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die uns im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3) Haftung übernimmt der Dienstleister nur in zwingend vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen, ansonsten sind die Ansprüche jeglicher Art, höher als die in Rechnung gestellte und bezahlte Monatspauschale ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber ist zu jeder Zeit selbst für seine Datensicherungen verantwortlich. Hierfür kann der Dienstleister nicht in die Haftung genommen werden.

(5) Bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht.